RoHS

Die Europäische Richtlinie 2011/65/EU in der Fassung der delegierten Richtlinie 2015/863/EU, allgemein bekannt als RoHS3 (Restriction of Hazardous Substances), sieht Beschränkungen für den Bau von Elektro- und Elektronikgeräten in Bezug auf die Verwendung von Blei, Quecksilber, Cadmium, sechswertigem Chrom, Flammschutzmitteln PBB, PBDE und Deca-BDE sowie Phthalaten DEHP, BBP, DBP und DIBP vor.
Die RoHS-Richtlinie wurde im Februar 2003 von der Europäischen Gemeinschaft verabschiedet und trat am 1. Juli 2006 in Kraft.
Seit ihrer Gründung im Jahr 1984 hat SAURO in Oberflächenbehandlungen und Isoliergehäusen nie Stoffe verwendet, die als krebserregend, toxisch oder gefährlich für die menschliche Gesundheit und/oder die Umwelt deklariert oder vermutet werden, während die minimale Präsenz von Blei in den in den Terminals verwendeten Kupferlegierungen durch die Freistellung 6c des Anhangs III toleriert wird, so dass die SAURO Anschlussklemmen und Steckverbinder ab dem ersten Tag des Inkrafttretens der europäischen Richtlinie die Anforderungen der RoHS erfüllen, ohne dass in die im Produkt enthaltenen Stoffe eingegriffen werden muss.
SAURO führt außerdem spezifische spektrophotometrische RFA-Analysen (X-Ray Fluorescence) durch, um das Fehlen dieser Substanzen in den in ihren Produkten verwendeten Rohstoffen zu überprüfen.
Die Einhaltung der betreffenden Richtlinie wird in der Verpackung und in der Mindestverpackung durch die folgende Symbolik hervorgehoben:

Download: Konformitätserklärung zur europäischen Richtlinie 2011/65 / EU (RoHS3)

Download: Konformitätserklärung zur chinesischen RoHS-Richtlinie