REACH

Die REACH-Verordnung (Nr.1907 / 2006) über die Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien ist seit dem 1. Juni 2007 in Kraft.
Gemäß der REACH-Verordnung produzieren und importieren wir keine Chemikalien. Wir kooperieren als Rohstoffverarbeiter mit unseren Lieferanten, um die korrekte Anwendung der REACH-Verordnung sicherzustellen.
Bei chemischen Substanzen, wo der Risikofaktor hoch bleibt (‘Substances of very High Concern‘ SVHC und XVII und in den Anhängen XIV), fordern wir von allen Lieferanten, diese nicht in den von ihnen gelieferten Materialien zu verwenden.
Auf der Grundlage dieser Lieferantenerklärungen bescheinigt SAURO, dass die in der SVHC Liste, ihren Anhängen und in den Anhängen XVII und XIV der REACH Verordnung und dessen Änderungen vorkommenden Substanzen nicht in ihren Produkten, im Zubehör oder in den Verpackungen vorkommen.

Download: REACH Verordnung